59075 Hamm Römerstraße 104
+ 49 1806-560566 *
info@fellschutz.de

FAQ

Ihre Vierbeiner - Bei uns gut versichert

Fragen & Antworten

OP Versicherung Hund

  1. Welche Hunde sind versicherbar?
  2. Muss mein Hund beim Abschluss der Versicherung gesund sein?
  3. Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zahlen?
  4. Werden auch die Kosten für eine Kastration übernommen?
  5. Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Tierhalterhaftpflicht Hund & Pferd

  1. Welche Tiere sind versicherbar?
  2. Welche Personengruppen sind im Schadenfall abgesichert?
  3. Welche Risiken sind abgedeckt?
  4. Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zahlen?
  5. Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

OP Versicherung Hund

1. Welche Hunde sind versicherbar?

Sie können jeden privat gehaltenen Hund (auch Jagdhund) versichern, der mindestens 9 Wochen und maximal 7 Jahre Jahre alt ist. Ausgeschlossen sind folgende Hunderassen:

  • American-Staffordshire-Terrier
  • Bandog
  • Bordeauxdogge
  • Bulldogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Minstín Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pittbull
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Tosa Inu

2. Muss mein Hund beim Abschluss der Versicherung gesund sein?

Ja. Versicherbar sind nur Hunde, die in den letzten 12 Monaten keinen operativen Eingriff hatten und für die aktuell auch keine OP erforderlich ist oder tierärztlich angeraten wurde. Zudem darf in den letzten 24 Monaten keine tierärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung wegen einer schweren Erkrankung erfolgt sein.

3. Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zahlen?

Nein. Wenn Sie Ihren Hund mit unserem OP Kosten-Schutz abgesichert haben, übernehmen wir die Tierarztrechnung in vollem Umfang. Das gilt sowohl für alle Untersuchungen, die im Rahmen der OP nötig sind, den Eingriff selbst sowie die Nachsorge bis 15 Tage nach der OP – inkl. Klinikaufenthalt, nötiger Medikamente und beim Premium-Schutz auch eine eventuell notwendige Physiotherapie.

Wenn Sie sich für die optional hinzubuchbaren Heilbehandlungen (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, etc.) entschieden haben, übernehmen wir im Schadenfall zudem 80 Prozent der Kosten für durchgeführte Heilbehandlungen.

4. Werden auch die Kosten für eine Kastration übernommen?

Die Kosten für eine Kastration werden von uns übernommen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig ist. In anderen Fällen bekommen Sie von uns einen Zuschuss von bis zu 100 Euro, je nach gewähltem Paket.

5. Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Die AVBs zu unserer Tierkrankenversicherung, die wir in Kooperation mit der Gothaer als Versicherer anbieten, finden Sie hier.

Tierhalterhaftpflicht Hund & Pferd

1. Welche Tiere sind versicherbar?

Versicherbar sind alle privat gehaltenen Hunde und Pferde. Ausgeschlossen sind folgende Hunderassen:

  • American-Staffordshire-Terrier
  • Bandog
  • Bordeauxdogge
  • Bulldogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Minstín Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pittbull
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Tosa Inu

2. Welche Personengruppen sind im Schadenfall abgesichert?

  • Versicherungsnhemer und Ehegatte oder eingertagener Lebenspartner
  • Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), sofern diese entweder noch nicht volljährig sind oder sich noch in Ausbildung befinden
  • Die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebenden und dort amtlich gemeldeten Eltern sowie Eltern des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners
  • Personen, die vorübergehend – bis maximal ein Jahr – in den Familienverbund des Versicherungsnehmers eingegliedert sind (z. B. Au-pair-Mädchen, Austauschschüler)
  • Tierhüter, sofern sie nicht gewerbsmäßig tätig sind
  • Bei Pferden zudem Reitbeteiligte

3. Welche Risiken sind abgedeckt?

Mitversichert sind unter anderem

– bei der Haltung von Hunden:

  • Im Ausland vorkommende Schadenereignisse
  • Mietsachschäden
  • Schäden durch Welpen
  • Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  • das Führen oder Leine oder Maulkorb
  • Private Fahrten mit Fuhrwerken (z. B. Schlitten)

– bei der Haltung von Pferden:

  • Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu
  • Mietsachschäden
  • Schäden durch Fohlen
  • Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  • Reiten und Führen ohne Zaumzeug oder Sattel
  • Private Fahrten mit Fuhrwerken (z. B. Kutschen)

4. Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zahlen?

Eine Selbstbeteiligung ist nur zu zahlen, wenn sie im gewählten Paket vereinbart wurde.

5. Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Die AVBs zu unserer Tierhalterhaftpflicht, die wir in Kooperation mit der Gothaer als Versicherer anbieten, finden Sie hier.